Seit dem 24.11.2021 gilt in unserer Physiotherapiepraxis die 3G-Regelung. Dass bedeutet, dass Sie einen Nachweis über die Corona-Schutzimpfung, eine Genesung oder einen tagesaktuellen Test vorzeigen müssen. Anderenfalls müssen wir aufgrund der gesetzlichen Gegebenheiten leider den Zutritt zu unserer Praxis verwehren. Darüber hinaus gilt ebenfalls aufgrund gesetzlicher Auflagen in der gesamten Praxis eine Maskenpflicht.
Ich habe das verstanden